Möglichkeiten der Einwohnerbeteiligung

Einwohnerbeteiligung stärkt das Gemeinwesen

Gemeinsam mit vielen beteiligten Akteuren laden wir Sie ein, sich als Einwohnerin und Einwohner aktiv an der Gestaltung und Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen und Ihre Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung zu nutzen.

Wir fassen Ihnen hier die wichtigsten Links zu Terminen und weiterführende Links zum Thema Bürgerbeteiligung zusammen, die auch in den betreffenden Themenbereichen auf dem Stadtportal von Halle (Saale) und im Amtsblatt veröffentlicht wurden.

 

Einwohnerbeteiligung in der Stadt Halle

Immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner setzen sich mit ihren Erfahrungen, Bedürfnissen und Interessen aktiv für die Gestaltung ihres direkten Umfeldes ein. Um diese Beteiligung zu unterstützen, hat die Stadt Halle (Saale) im Nachfolgenden eine Übersicht über die wichtigsten Formen aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsfindungen geschaffen. Dabei gibt es direktdemokratische Beteiligungen wie Bürgerbegehren und Petitionen sowie dialogische Beteiligungen wie Einwohnerdialoge und Einwohnerfragestunden.

Die Grundlage dafür bilden, neben dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Landesverfassung LSA und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Hauptsatzung der Stadt.

 

Einwohner oder Bürger?

Gemäß § 21 KVG LSA ist zunächst einmal zwischen Einwohnern und Bürgern zu unterscheiden, um festlegen zu können, auf welche Art und Weise sich die Öffentlichkeit an Entscheidungsfindungen beteiligen kann.

(1) Einwohner einer Kommune ist, wer in dieser Kommune wohnt.

(2) Bürger einer Kommune sind die Einwohner, die

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sind,
  • oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in dieser Kommune wohnen.

Einwohner mehrerer Kommunen sind Bürger nur der Kommune, in der sie ihre Hauptwohnung haben.

 

Möglichkeiten der direkten Beteiligung

  • Der Einwohnerantrag
  • Bürgerbegehren/-entscheid
  • Analog der Petitionsmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene kann jede und jeder sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen (Bürgerinitiative) schriftlich mit Vorschlägen, Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt Halle (Saale) an den Oberbürgermeister wenden. Über die Behandlung des Anliegens wird jede und jeder Einreichende informiert.

 

Möglichkeiten der dialogischen Beteiligung

  • Die Einwohnerdialoge der Stadt bieten der Einwohnerschaft die Möglichkeit, sich frühzeitig an Prozessen in ihrem unmittelbaren Wohn- und Arbeitsumfeld zu beteiligen und Fragen und Anregungen einzubringen. Die Stadt informiert zu kommenden und vergangenen Einwohnerdialogen in Halle (Saale).
  • Beteiligung bei der Stadtentwicklung und Bauleitplanung
  • Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) tagt einmal im Monat und beginnt seine Sitzungen um 14 Uhr mit einer Einwohnerfragestunde. Hier kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt eine Frage an den Oberbürgermeister stellen. Zugelassen sind Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen und Fragen, die die Tagesordnung betreffen. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Stadtrates

    Auch zu Beginn der Sitzungen der Ausschüsse gibt es eine Einwohnerfragestunde.
  • Bürgerinitiativen sind Zusammenschlüsse von Einwohnerinnen und Einwohnern, die– oft vor dem Hintergrund eines konkreten Anlasses – eigene Ziele erreichen wollen und hierfür zum Beispiel Einfluss auf Parteien und Regierungen oder die öffentliche Meinung nehmen.

 

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